Leasing
20.11.2018Dienstwagen-Privileg - auch für Fahrräder
Perspektiven des E-Bike-Leasings für Arbeitnehmer
Gesunde Mobilität und die Unabhängigkeit von Auto und öffentlichem Nahverkehr machen das Fahrrad für Pendler auf Kurzstrecken attraktiv. Besonders E-Bikes erleben hier seit einigen Jahren einen regelrechten Boom. Ein aktueller Erlass der Länder-Finanzminister, der das Dienstwagen-Privileg auch auf Fahrräder ausweitet, bietet nun zusätzlich zu den bestehenden Vorteilen einen steuerlichen Anreiz und macht besonders das E-Bike-Leasing für Arbeitnehmer attraktiv.
Musste bisher der gesamte Nutzwert eines Dienstrades versteuert werden, gilt ab sofort rückwirkend für 2012 die gleiche Besteuerung wie bei Firmenwagen. So müssen Arbeitnehmer ein Rad aus dem Unternehmensfuhrpark künftig nur noch mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich versteuern. Ob das Dienstrad dabei lediglich für Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte oder auch privat genutzt wird, spielt hierbei keine Rolle.
Dank des hohen Sparpotenzials bieten sich besonders beim Leasing von E-Bikes völlig neue Perspektiven. Hier können Arbeitnehmer im Vergleich zum privaten Leasing bis zur Hälfte der monatlichen Rate einsparen. Bei einem beliebten E-Bike wie dem Pegasus Premio-E mit einem Listenpreis von 2.399 Euro reduziert sich bei einer Leasingdauer von 36 Monaten die Gesamtsumme um über 2.000 Euro.
Leasen die Mitarbeiter das E-Bike über ihren Arbeitgeber, so entfällt im Vergleich zum Privat-Leasing nicht nur die Mehrwertsteuer. Im Rahmen der sogenannten Bar-Lohn-Umwandlung, bei der die Leasingrate direkt mit dem monatlichen Gehalt verrechnet wird, reduzieren sich zudem die Sozialabgaben. Da die Unternehmen von dieser Möglichkeit in gleichem Maße profitieren, entsteht für beide Parteien eine klassische Win-Win-Situation. Bezüglich des oben genannten Leasing-Beispiels können Firmen auf diese Weise ohne eigenen Kapitalaufwand in drei Jahren über 500 Euro pro Mitarbeiter einsparen. Nach den größeren Konzernen erkennen immer mehr mittelständische Unternehmen das Potenzial einer eigenen Dienstrad-Flotte. Motiviertere, leistungsfähigere Mitarbeiter, ein geringerer Krankenstand und die positive Außenwirkung im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind nur einige Aspekte.
Mit der steuerlichen Neuregelung wird ein weiterer Anreiz für ein Umdenken hin zu mehr gesunder und nachhaltiger Mobilität geschaffen. Zudem ergeben sich für Unternehmen neue Möglichkeiten, wertvolle Arbeitskräfte zu binden und zu belohnen. Großer Gewinner ist neben Firmen und Arbeitnehmern nicht zuletzt die Umwelt. Mehr Informationen zum Thema E-Bike-Leasing unter: www.eurorad.de
****************************************************************
Pressedienst Fahrrad gibt Antworten Dienstradprivileg:
Was steckt hinter dieser neuen Regelung?
Seit Dezember 2012 sind Dienstfahrräder den Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Damit tritt sowohl für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes die Ein-Prozent-Regelung in Kraft, welche die private Nutzung hochwertiger Fahrräder zu verführerischen Preisen verspricht. Der Pressedienst Fahrrad hat sich ausführlich mit der Thematik beschäftigt und gibt Antworten zu insgesamt zehn zentrale Fragen rund um das Dienstradprivileg.
Frage 1: Lohnt sich ein Dienstrad für mich?
Vor jedem Dienstrad steht die Frage: Wer bezahlt es? Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten teilen, sie können es aber auch jeweils selbst finanzieren. Übernimmt der Angestellte die Kosten, dann wird ein Teil seines Bruttogehaltes für die monatliche Ratenzahlung oder die Leasinggebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer eine kleine Menge seines Entgelts in eine Sachleistung um. Bei einer reinen privaten Finanzierung würden die Raten nicht vom Brutto-, sondern vom Nettogehalt abgehen. „Besonders reizvoll ist dieser Umstand für Angestellte, die ohnehin mit einem neuen Rad geliebäugelt haben. Ihnen spendiert der Staat gewissermaßen einen Teil des Kaufpreises“, erklärt Gunnar Fehlau, Leiter des pressedienst-fahrrad. Werden die Anschaffungskosten vom Arbeitgeber übernommen, dann ist die Ersparnis für den Mitarbeiter natürlich ungemein größer: Hier bekommt der Angestellte das Dienstrad quasi zum Nulltarif.
Frage 2: Wie verhält es sich mit der privaten Nutzung des Dienstrades?
Hochwertige Diensträder und insbesondere die firmeneigenen E-Bikes erschließen nicht nur neue Wege zum Kunden, sie bieten auch für die private Mobilität ganz neue Möglichkeiten. Hier macht sich der Erlass der Länderfinanzminister bezahlt. Die Neuregelung – sie entspricht der „Autoregelung“ – legt fest, dass der Angestellte ein Prozent des auf volle einhundert Euro abgerundeten Kaufpreises zu seinem Bruttogehalt als geldwerten Vorteil versteuert, wenn er das firmeneigene Fahrrad auch privat benutzen darf. Je teurer also das Rad, desto höher ist der finanzielle Vorteil für den Arbeitnehmer. Beispiel: Bei dem Lasten-Pedelec „Flyer Cargo“ des schweizerischen Herstellers Biketec (www.flyer.ch) mit einem Kaufpreis von 3.690 Euro entspräche das einem 36 Euro höherem Gehalt vor Steuern. „Durch die Pauschalierung mit der Ein-Prozent-Regel ist nun gar kein Nachweis einer dienstlichen Nutzung mehr nötig. Selbst ein nur am Wochenende genutztes Rennrad ist völlig legal steuerbegünstigt“, ergänzt Holger Tumat von der Firma LeaseRad (www.jobrad.org), einem der Hauptinitiatoren der steuerlichen Neuregelung.
Frage 3: Wer entscheidet, welches Rad mein Dienstrad wird?
Die Wahl des richtigen Modells ist beim Firmenvelo wichtiger als bei einem Dienstwagen. „Schließlich ist die Harmonie zwischen Mensch und Rad die Voraussetzung für Fahrspaß. Hier spielt der persönliche Fahrstil ebenso eine Rolle wie die anvisierte Nutzung des Rades und die Topografie der Strecke“, weiß Katrin Pfeuffer vom Traditionshersteller Hercules (www.hercules-bikes.de). Gerade bei Dienstfahrrädern mit hoher Laufleistung sollte die Entscheidung also nicht allein dem Buchhalter überlassen werden. Welches Rad in den Firmenfuhrpark kommt, wird am besten zwischen Arbeitgeber und Angestellten ausgehandelt. „Das letzte Wort hat dabei zwar der Chef, üblicherweise gibt er aber nur einen Preisrahmen vor, in dessen Grenzen sich der Angestellte sein persönliches Lieblingsmodell aussuchen kann“, gibt Heiko Müller, Geschäftsführer des deutschen Herstellers Riese und Müller (www.r-m.de) zu Protokoll. Die Firma aus Darmstadt hat als erster Fahrradhersteller ein Leasing-Angebot für gewerbliche Kunden entwickelt. „Jedoch werden in einer Überlassungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht selten Einschränkungen aufgenommen, die etwa die Teilnahme an Wettkämpfen mit dem Dienstrad untersagen“, gibt Müller bei der Anschaffung sportlicher Räder zu bedenken.
Frage 4: Muss mein Dienstrad den Vorschriften der StVZO entsprechen?
„Der Erlass der Landesfinanzminister über die ,steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern‘ enthält keine Festlegung über die Ausstattungsmerkmale des Fahrrades“, erklärt Wasilis von Rauch, Fahrradexperte beim ökologischen Verkehrsclub VCD (www.vcd.org). Damit obliegt die Ausstattungsfrage dem Unternehmen und seinem Mitarbeiter. Da der tägliche Arbeitsweg oder die Route zum Kunden nicht immer von guter Sicht, verkehrsarmen Straßen und gutem Wetter begleitet wird, sollte die Wahl des Rades und seiner Ausstattung auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Alltagstauglichkeit getroffen werden. „Gerade im städtischen Verkehr ist eine StVO-Vollausstattung nicht nur Pflicht, sondern trägt auch maßgeblich dazu bei, dass der radelnde Angestellte heil im Büro ankommt“, ergänzt Sebastian Göttling vom deutschen Lichtspezialisten Busch und Müller (www.bumm.de).
Frage 5: Kann ich auch ein E-Bike zum Dienstrad machen?
Schon der Titel des Erlasses bezieht E-Bikes ausdrücklich in die Dienstradregelung mit ein. Allerdings können nicht alle elektrisch unterstützten Fahrräder als Diensträder geführt werden. Eine Ausnahme bilden etwa S-Pedelecs, da sie mit ihrer Motorunterstützung bis 45 km/h nicht mehr als Fahrrad, sondern als „Kraftfahrzeug“ gelten. Auch wenn sie streng genommen kein Dienstrad sein können, kann man die schnellen E-Bikes in der Sprache des Steuerrechtes zum „Dienstkraftfahrzeug“ machen. Damit gilt dann eine weitere Regelung: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden als zusätzlicher geldwerter Vorteil betrachtet und mit 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Entfernungskilometer auf das Bruttogehalt aufgeschlagen.
Frage 6: Muss ich Zubehör wie Schloss und Fahrradtasche selbst anschaffen?
Zu einem guten Rad gehört auch gutes Zubehör. Bei der Frage, wer für die Kosten aufkommt, hilft eine einfache Faustregel: „Alles was fest mit dem Rad verbunden ist, zählt zur Ausstattung und wird daher als Bestandteil der Anschaffungskosten des Rades betrachtet“, fasst Gunnar Fehlau zusammen. Dazu gehört auch ein Ersatzakku für das E-Bike. Dagegen zählen Helm, Regenkleidung oder Fahrradtasche zum Zubehör und müssen vom Angestellten privat angeschafft werden, was damit auch seiner Entscheidung obliegt. Lediglich das Fahrradschloss bildet eine Ausnahme. „Die Diebstahlversicherungen hochwertiger Diensträder fordern ein qualitativ adäquates Schloss“, erklärt Torsten Mendel vom Sicherheitsspezialisten Abus (www.abus.de) und weist darauf hin, dass es keine rechtliche Regelung über den Träger der Kosten gibt.
Frage 7: Wer trägt eigentlich die Reparatur- und Wartungskosten des Rades?
Die Instandhaltung des Dienstrades kann vom Arbeitgeber übernommen werden oder ist in Form eines Reparaturkostenschutzes im Leasingangebot bereits inbegriffen. Ansonsten ist der Arbeitnehmer in der Verantwortung, sich um Wartung und Reparatur zu kümmern. „Generell empfiehlt es sich daher, bei der Wahl des Dienstrades auf Qualität zu setzen und bei verschleißanfälligeren Komponenten, etwa denen des Antriebs, auf Sorglos-Technik zu achten“, so Heiko Müller, der viele seiner E-Bike-Modelle mit wartungsarmen Nabenschaltungen und gekapselten Kettensträngen ausstattet. „Erfreulicherweise sind aktuelle Fahrradmodelle ähnlich pflegeleicht wie moderne Autos“, weiß auch Enrico Ricci, Deutschlandsprecher der amerikanischen Werkzeug- und Pflegemittelfirmen Park Tool und Finsh Line (www.grofa.com). „Oft beschränkt sich der Pflegeaufwand aufs regelmäßige Ölen und Schmieren des Antriebs, die Kontrolle des Reifendrucks sowie einem obligatorischen Frühjahrs- oder Herbstcheck.“ Für alle größeren Reparaturen, gerade an modernen E-Bikes, rät Ricci zum Besuch einer Fachwerkstatt.
Frage 8. Kann ich mein Dienstrad umbauen und Komponenten austauschen?
Die Ausstattung des Rades entscheidet sich zunächst bei der Anschaffung. „Wird das Firmenvelo geleast, dann ist die Entscheidung endgültig, spätere Veränderungen am Rad sind dann nicht mehr möglich. Ausgenommen sind jedoch Komponenten, die der individuellen Anpassung des Rades dienen. Dazu zählen Sattel, Lenkergriffe, Pedale, Klingel oder Tacho“, erklärt Heiko Müller. Wurde das Fahrzeug vom Arbeitgeber gekauft, sind spätere Umbauten zwar möglich, bedürfen aber der ausdrücklichen Zustimmung des Vorgesetzten und müssen mit den abgeschlossenen Versicherungen in Einklang gebracht werden. Aus diesem Grund empfiehlt Katrin Pfeuffer, von vornherein Wert auf Qualität und ein hohes Ausstattungsniveau beim Velo zu legen.
Frage 9 Darf ich mein Dienstrad an andere verleihen?
Wer den Fahrspaß seines Firmenvelos mit anderen teilen möchte, sollte dies vorher mit dem Arbeitgeber klären und in einer Überlassungsvereinbarung festhalten. Üblicherweise werden hier die eigenen Familienmitglieder als Nutzungsberechtigte eingetragen. „Das ist insofern auch sinnvoll, weil die oft sehr hochwertigen Räder in der Familie Begehrlichkeiten wecken“, weiß Radexperte Fehlau aus eigener Erfahrung.
Frage 10 Welche Vorteile hat mein Arbeitgeber von der Anschaffung eines Dienstrades?
Wie der Dienstwagen an sich, ist auch das Dienstrad eine attraktive Form der Gehaltsumwandlung bzw. der Mitarbeitermotivation. „In Form einer Gehaltsumwandlung fördern Arbeitgeber clevere Zweiradmobilität für alle Mitarbeiter. Durch die Kooperation mit einem erfahrenen Dienstleister bleibt auch der interne Verwaltungsaufwand im Rahmen“, ist Holger Tumat überzeugt. „Vom heute durchweg positiv besetzten Image des Fahrrades können Unternehmen in ihrer Außenwirkung profitieren“, ergänzt Fehlau. „Umweltschutz, Verkehrsverbesserung und gesundheitliche Prävention durch Bewegung sind dem Zeitgeist und den Tatsachen entsprechende Argumente.“
Autor: Pressemitteilung Erstellt am: 07.06.2013 Letzte Änderung: 07.06.2013
So finden Sie uns
20.11.2018Rohloff Info 01
13.03.2016WAS ICH SCHON IMMER ÜBER DEN WIRKUNGSGRAD WISSEN WOLLTE, MICH ABER NIE ZU FRAGEN TRAUTE!
Überall, wo Leistung übertragen wird, entsteht in mechanischen Systemen Reibung. Diese geht in der Regel als Wärme verloren und wird als Verlust bezeichnet.
Man muss jedoch bei der Betrachtung von Getrieben unterscheiden zwischen leistungsabhängigen und leistungsunabhängigen Verlusten. Leistungsunabhängig ist z.B. die Reibung in den Dichtungen. Ob man ein Fahrrad schiebt, den Berg hinunterrast oder im Wiegetritt den Berg hinauf fährt, die Reibkraft in den Dichtungen bleibt konstant. Diese dadurch entstehenden Verluste sind, abhängig vom Zustand der Dichtflächen, sehr klein und betragen je nach Geschwindigkeit ein bis drei Watt. Die Reibkraft reicht jedoch aus, um ein leer drehendes Hinterrad nach wenigen Umdrehungen zum Stehen zu bringen oder die Kurbeln beim Schieben des Rades mitdrehen zu lassen.
Ganz anders ist es um die leistungsabhängigen Verluste bestellt. Beim Fahren entsteht unter der Last des Antriebes Reibung an den Zahnflanken und in den Lagern der Zahnräder. Diese Reibung nimmt je nach Konstruktion einen bestimmten Prozentwert der übertragenen Leistung an. Beträgt der Wirkungsgrad eines Getriebes z.B. 95%, heißt das, dass 5% der übertragenen Leistung durch Reibung verloren geht. Fährt der Fahrer z.B. mit 100 Watt Antriebsleistung, so wird das Hinterrad nur noch mit 95 Watt angetrieben, da ja 5 Watt durch Reibung verloren gehen. Erhöht der Fahrer seine Leistung auf z.B. 300 Watt, so erhöhen sich automatisch die Verluste auf 15 Watt, da ja 5% von 300 Watt nun mal 15 Watt sind.
Überkommt es den Fahrer, und er investiert in einen kräftigen blutdruckfördernden Sprint 1000 Watt, gehen jetzt 50 Watt durch Reibung verloren. An diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig ein guter Getriebewirkungsgrad ist. Je nach Anstrengung des Fahrers entstehen im Beispiel 5 Watt, 15 Watt oder 50 Watt Verluste. Vernachlässigbar klein sind dagegen die Verluste durch die Dichtungen. Durch besondere konstruktive Maßnahmen, wie große Zähnezahlen und Nadellagerungen der Planetenräder, Ölschmierung, extrem stabiler (verwindungssteifer) Auslegung aller Getriebeteile wurde bei der SPEEDHUB 500/14 ein Wirkungsgrad von 96% (Gänge 1-7) bis 98% (Gänge 8-14) erreicht.
Dieser Wirkungsgrad entspricht dem einer Kettenschaltung. Herkömmliche 7-Gang Nabenschaltungen erreichen einen Wirkungsgrad von ca. 90% (1. Gang) bis 98% (direkter Gang). Betrachten wir wieder unseren Testfahrer, der jetzt z.B. mit 200 Watt eine Steigung erklimmt. Bei Verwendung der SPEEDHUB 500/14 oder einer Kettenschaltung verliert der Fahrer bei 96% Getriebewirkungsgrad im vierten Gang (das entspricht dem ersten Gang einer herkömmlichen Sieben-Gang Nabenschaltung) jetzt 8 Watt. Der mit gleicher Leistung daneben herradelnde Sieben-Gang Fahrer verheizt jetzt 20 Watt. Berechnet man dem SPEEDHUB 500/14-Fahrer noch 2 Watt Minus wegen der schleifenden Dichtungen, so stehen immer noch 10 Watt gegen 20 Watt. Zusammenfassend ergibt sich: Leistungsunabhängige Verluste wie das Reiben der Dichtungen wirken wie ganz leicht schleifende Bremsbeläge. Diese bringen zwar ein leer drehendes Hinterrad schnell zum Stehen, machen sich aber während der Fahrt so gut wie nicht bemerkbar. Sie lassen sich leicht am Fahrradmontageständer kontrollieren.
Leistungsabhängige Verluste dagegen bedeuten, dass ein bestimmter Prozentsatz der übertragenen Leistung verloren geht. Das lässt sich nicht am Fahrradmontageständer kontrollieren, sondern nur über aufwendige Prüfstandsversuche bzw. durch Messfahrten ermitteln. Bei der SPEEDHUB 500/14 ist noch ein besonderer Umstand zu berücksichtigen: Beim Rückwärtsdrehen der Pedale läuft der Nabenantrieb, also das Ritzel rückwärts und kehrt die Planetengetriebefunktion um.
Die bei Vorwärtsfahrt immer auf der Achse feststehenden Sonnenräder drehen dann in einem Klinkenfreilauf, was mit erhöhter Reibung verbunden ist. Dreht das Hinterrad im Freilauf, was ja der normalen Betriebssituation entspricht, bleiben die Sonnenräder stehen, und es entsteht keine erhöhte Reibung. Anders als bei einer Kettenschaltung entspricht also das Rückwärtskurbeln bei einem Planetenschaltgetriebe nicht der Situation des freilaufenden Hinterrades mit stehenden Kurbeln. Doch grau ist alle Theorie und nun zurück zur Praxis.
Bei den vielen Einsätzen der SPEEDHUB 500/14 speziell im MTB Marathon Rennen zeigte sich, dass die Fahrer gleiche Zeiten wie mit der Kettenschaltung fuhren oder sogar schneller waren. Die gleiche Zeit ergibt sich logisch, da sich die Verluste von Kettenschaltung und SPEEDHUB 500/14 kaum unterscheiden. Die schnelleren Zeiten resultieren aus dem Umstand, dass die SPEEDHUB 500/14-Fahrer keinen Stress mit dem Schalten haben und schneller und häufiger Schalten können, also schneller und häufiger im richtigen Gang sind. Neben dem Getriebewirkungsgrad ist es genauso wichtig, den Wirkungsgrad des Antriebsmotors Mensch zu betrachten.
Jeder Radler kennt das: Fährt man im richtigen Gang, d.h. Trittfrequenz und Pedaldruck sind im persönlich optimalen Bereich, geht es zügig vorwärts, und die Laune bleibt heiter. Ca. 25% der Frühstückskalorien verwandeln die Muskeln jetzt in Vortrieb. Stimmt der Gang jedoch nicht richtig, so muss der Radler den Pedaldruck (das gibt Blei in den Beinen, da der Stoffwechsel nicht mehr optimal funktioniert) oder die Trittfrequenz erhöhen (das ergibt erhöhte Pulswerte, da der Kreislauf jetzt aus dem grünen Bereich läuft).
Der Wirkungsgrad der Muskelmaschine Mensch sinkt unter Umständen auf unter 10%. Produziert wird viel Schweiß und wenig Vortrieb. Die Moral des Radlers sinkt. Neben dem guten Wirkungsgrad der mechanischen Antriebsteile ist es also ebenso wichtig, die Übersetzung den Fahrwiderständen rechtzeitig anzupassen, also schnell und viel zu schalten. Nur so wird der Gesamtwirkungsgrad Frühstück - Mensch - Fahrrad - Geschwindigkeit um den Faktor Erfolg und Spaß bereichert.
Dafür ist die SPEEDHUB 500/14 konstruiert.
WERTGARANTIE - Info
22.02.2016Einfach besser geschützt - mit den neuen E-Bike-Tarifen von Wertgarantie
Pünktlich zum Start in die Fahrradsaison stellt der Garantie-Dienstleister die neuen, attraktiven Angebote für E-Bikes vor.
Prämien hat sich etwas getan, sondern auch an den Leistungspaketen.
Der Absatz der E-Bikes und Pedelecs nimmt weiter zu - um für ein ungetrübtes Fahrvergnügen zu sorgen, bietet der Garantiedienstleister ab sofort den neuen Pick-up-Service an. Die Leistung kann zusätzlich zu dem gewählten Tarif abgeschlossen werden und sorgt auch unterwegs, zum Beispiel auf längeren Touren, für ein sicheres Fahrgefühl.
„Im Falle eines Schadens oder Unfalls lassen wir unsere Kunden also wortwörtlich nicht im Regen stehen“, schmunzelt Wertgarantie-Vertriebsleiter Georg Düsener und erläutert
weiter: „Ein kurzer Anruf bei der Hotline und schon wird unser Kunde samt E-Bike oder Pedelec abgeholt und zum Startort seiner Tagesfahrt zurückgebracht.“
Sturzschäden, Vandalismus, Elektronikschäden oder Verschleiß geschützt.
Auch bei Diebstahl oder Schäden am Akku greift der Komplettschutz, bei dem der neue Pick-up-Service selbstverständlich ebenfalls enthalten ist.
Für die Radler, die lediglich ihren Akku schützen möchten, bietet der Garantie-Experte den Akkuschutz weiter separat für nur 5 Euro im Monat an. „Dieser Schutz wird immer
noch stark nachgefragt und ist auch absolut ratsam, da der Akku beim E-Bike das Herzstück ist“, erklärt Georg Düsener. „Unsere neuen Angebote haben wir den Bedürfnissen unserer Kunden angepasst und wünschen allen einen guten Start in die neue Rad-Saison.“
Mit den neuen Schutzpaketen von Wertgarantie kommt also richtig was ins Rollen – ob mit dem separaten Akkuschutz, dem Reparaturschutz incl. Akkuschutz oder dem
Gesamtpaket, dem Komplettschutz.