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UNSERE
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand:
01.08.2002
Alle
unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu folgenden Geschäftsbedingungen:
1.
Geltungsbereich
Für
alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, daß sie von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt sind/werden. Die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. 2.
Lieferungen
Soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für
die Auswahl bestellter Produkte und die Kompatibilität einzelner
Komponenten allein bei dem Kunden. 3.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Lieferungen und Leistungen
sind auf der Grundlage der vereinbarten Preise.zu vergüten.
3.2 Kostenvoranschläge
sind grundsätzlich unverbindlich.
3.3 Soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne
Abzug, netto Kasse, fällig.
3.4 Nicht bare Zahlungen erfolgen
lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher
Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung von Schecks
etc. gehen zu Lasten des Kunden.
Wegen
unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches
Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten
Gegenständen zu.
Das
vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten
Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Lieferungen/Leistungen
geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im
Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind
oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem
Auftraggeber gehört. 5.
Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung
des betreffenden Vertrages/Auftrages bleibt die gelieferte Ware unser
Eigentum (Vorbehaltsware). Aufgrund des Eigentumsvorbehalts können wir
die Ware wieder herausverlangen, sofern wir von dem betreffenden Vertrag
zurückgetreten sind.
5.2 Soweit der Wert der für uns
bestehenden Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um insgesamt
mehr als 20 % übersteigt, geben wir die uns zustehenden Sicherheiten
nach Wahl des Kunden oder - falls der Kunde keine Wahl - trifft nach
eigener Wahl frei. 6.
Mängel und Rügepflichten
6.1 Beanstandete
Ware ist/Leistungen sind uns zur Überprüfung zurückzusenden. Bei
berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im
Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des
Mangels oder die Lieferung/Erbringung einer mangelfreien Sache/Leistung.
Wir sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, eine Nacherfüllung
zu verweigern. Nur im Falle der Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung
der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für
den Kunden ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung
der Vergütung) gemäß der Bestimmung des nachfolgenden Absatzes
berechtigt. Uns ist angemessen Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung
einzuräumen.
Zur Ausübung
eines Rücktritts- und/oder Minderungsrechtes ist der Kunde nur nach
erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur
Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen zwingend entbehrlich (§ 323 Abs. 2 BGB, §
440 BGB, § 441 Abs. 1 BGB). Im Fall des Rücktritts haftet der
Kunde für die Verschlechterung, den Untergang und nicht gezogene
Nutzungen, nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes
fahrlässige und vorsätzliche Verschulden.
Für etwaige
Schadersersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden
gelten die Regelungen in Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle des
arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme
einer Garantie einer Beschaffenheit der gelieferten Sache zum Zeitpunkt
des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers,
dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft
hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen
ihres Fehlens einstehen will), richten sich die Rechte des Kunden
ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Wir sind neben den gesetzlichen
Verweigerungsgründen zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und
solange berechtigt, wie uns der Kunde nicht auf unsere Anforderung hin
die beanstandete Ware zugesandt/zur Begutachtung zur Verfügung gestellt
hat; ein Rücktritts- oder Minderunsgrecht steht dem Kunden wegen einer
solchen Verweigerung nicht zu. Mängelrechte stehen dem Kunden nicht zu,
wenn ohne unsere Zustimmung Eingriffe oder Änderungen an der Ware
vorgenommen wurden, es sei denn, der Kunde weisst nach, dass der Mangel
nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.
6.3 Handelt es sich bei dem
Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette um einen
Verbraucher, so ist der Kunde – unter den weiteren Voraussetzungen des
§ 377 HGB – zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen
(§§ 478, 479 BGB) berechtigt; etwaige Schadensersatz- und/oder
Aufwendungsersatzansprüche stehen dem Kunden jedoch nur nach Maßgabe
von Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
6.4
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt,
setzen Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und Abs. 2
HGB beträgt 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen
(auch per Telefax) Rüge bei uns.
6.6 Soweit nichts anderes ausdrücklich
und schriftlich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen,
Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen,
sowie die Zurverfügungstellung von Mustern/Modellen sowie sonstige
produkt-/leistungsbezogene Aussagen nur zur allgemeinen
Produktbeschreibung. Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 BGB
und/oder § 444 BGB müssen von uns ausdrücklich und schriftlich als
„Beschaffenheitsgarantie“ gekennzeichnet sein.
6.7 Eine Mangelhaftung ist
ausgeschlossen, wenn
-
der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung und/oder unsachgemäße
Behandlung/Benutzung der Ware, auf die Verwendung ungeeigneten Zubehörs
und/oder die Nichtbeachtung von Bedienungs- bzw. Wartungsanleitungen zurückzuführen
ist,
-
der Mangel auf einer nachträglichen, unsachgemäßen Veränderung
des Produktes beruht,
-
der Mangel auf natürlichem Verschleiß durch Überbeanspruchung
mechanischer Teile beruht.
6.8 Sofern dem Kunden Garantieansprüche
eingeräumt werden, bestehen diese nach Wahl des Kunden zusätzlich
neben den hiervon unberührt bleibenden gesetzlichen Rechten. Etwaige
Garantien müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein und können
nur schriftlich eingeräumt werden. 7.
Haftung
7.1 Im Falle einer vorvertraglichen,
vertraglichen und/oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei
einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und/oder
Produzentenhaftung, haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit lediglich
bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer
Verpflichtung, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet).
Fälle des Vorsatzes ausgenommen, ist unsere Haftung auf den bei
Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
7.2 Für Verzögerunsgschäden haften
wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 10 % unserer
Vergütung aus dem betroffenen Vertrag.
7.3 Außerhalb
der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe der uns
aufgrund des betroffenen Vertrages geschuldeten Vergütung beschränkt;
Ziffer 7.2 bleibt hiervon jedoch unberührt.
7.4 Die in Ziffer 7.1 bis Ziffer 7.3
verankerten Haftungsausschlüsse und
–beschränkungen
gelten nicht für eine Haftung aus der Übernahme einer Garantie (z.B. für
die Beschaffenheit der Sache im Sinne von § 444 BGB, siehe Ziffer 6.1),
aus arglistigem Verschweigen des Mangels, für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit sowie im
Fall einer gesetzlich zwingenden Haftung, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz. 8.
Schlußbestimmungen
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Änderungen
und Ergänzungen dieser Bedingungen und sonst getroffener Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; auf die Einhaltung des
Schriftformerfordernisses selbst kann ebenfalls nur schriftlich
verzichtet werden.
8.3 Sollten eine oder mehrere
Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem
solchen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen Regelung eine
Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem
angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Vertragslücken
sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so
auszufüllen, wie dies redliche Vertragspartner bei Vertragsabschluß
vereinbart hätten, sofern ihnen die Regelungsbedürftigkeit bekannt
gewesen wäre.
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aktuell seit: 13.07.08 12:13:42 |